Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 — Scheibenfolierungszentrum München, Emer Halimi

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Emer Halimi — Scheibenfolierungszentrum, Boschstraße 5A, 85757 Karlsfeld (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Scheibentönung, Scheibenfolierung, Fahrzeugfolierung, Lackschutz, Steinschlagschutz und verwandter Kfz-Folierarbeiten.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Kostenvoranschläge und Preisauskünfte des Auftragnehmers sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit zur Durchführung der Arbeiten übergibt und der Auftragnehmer die Durchführung bestätigt — oder durch ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung.

2.3 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der genaue Umfang der zu erbringenden Arbeiten ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Kostenvoranschlag. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht Gegenstand des Vertrages.

3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, bleibt jedoch dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.

3.3 Verwendete Folien, Materialien und Produktmarken werden im Kostenvoranschlag oder bei Auftragserteilung angegeben. Gleichwertige Alternativprodukte können nach Rücksprache eingesetzt werden, sofern das ursprüngliche Material nicht verfügbar ist.

§ 4 Fahrzeugübergabe und Zustandsdokumentation

4.1 Der Auftraggeber übergibt das Fahrzeug in einem ordnungsgemäß gereinigten Zustand. Grobe Verschmutzungen, die eine Vorbehandlung erfordern, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.2 Vorhandene Schäden (Kratzer, Dellen, Lackschäden etc.) am Fahrzeug werden bei der Übergabe gemeinsam dokumentiert. Der Auftraggeber wird über sichtbare Mängel informiert, die die Qualität der Folierarbeit beeinträchtigen können.

4.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die vor der Übergabe bereits am Fahrzeug vorhanden waren und bei der Übergabe dokumentiert wurden.

4.4 Persönliche Gegenstände im Fahrzeug liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Der Auftragnehmer empfiehlt, Wertgegenstände vor der Übergabe zu entnehmen.

§ 5 Ausführung der Arbeiten und Fertigstellungstermin

5.1 Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik durch.

5.2 Fertigstellungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, ist dem Auftragnehmer zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.

5.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen den Auftragnehmer, den Fertigstellungstermin entsprechend zu verschieben. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung innerhalb von zwei Werktagen abzuholen. Bei schuldhafter Nichtabholung können Standgebühren in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Pflegehinweise und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Nach Anbringung der Folierung ist das Fahrzeug für mindestens 48 Stunden vor Feuchtigkeit, intensiver Sonneneinstrahlung und automatischen Waschanlagen zu schützen, sofern der Auftragnehmer keine abweichenden Hinweise erteilt.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer ausgehändigten oder mitgeteilten Pflegehinweise einzuhalten. Bei Nichtbeachtung erlöschen Gewährleistungsansprüche, soweit die Mängel hierauf zurückzuführen sind.

Pflegehinweise werden bei der Fahrzeugübergabe ausgehändigt. Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf, da sie Grundlage etwaiger Gewährleistungsansprüche sind.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Es gelten die im Kostenvoranschlag oder bei Auftragserteilung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

7.2 Die Vergütung ist mit Abholung des Fahrzeugs fällig und sofort zahlbar. Wir akzeptieren Barzahlung sowie EC-/Kartenzahlung. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.

7.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

7.5 Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte des Auftraggebers bestehen nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertiggestellte Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung zurückzuhalten (Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB).

§ 9 Gewährleistung

9.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Mängel der erbrachten Werkleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme (Fahrzeugübergabe an den Auftraggeber).

9.2 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung der Pflegehinweise, normale Abnutzung, äußere Einwirkungen (z. B. Steinschlag, Vandalismus, Unfallschäden) oder Eingriffe Dritter entstanden sind.

9.3 Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Fahrzeugübergabe, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden.

9.4 Im Rahmen der Nacherfüllung hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung oder — bei wesentlichen Mängeln — Rücktritt vom Vertrag verlangen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

10.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 11 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

11.1 Wird ein Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. per E-Mail oder Telefon) geschlossen, steht Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

11.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

11.3 Da die Leistungen des Auftragnehmers in der Regel vor Ort und auf Kundenwunsch unmittelbar erbracht werden, ist ein Widerruf nach vollständiger Erbringung der Leistung ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Karlsfeld.

13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Karlsfeld.

13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

← Zurück zur Startseite